Waldhotel by Bürgenstock Lake Lucerne
SCHWEIZ · KUR & KRANKENKASSE

Kur und Gesundheitsferien in der Schweiz: Was zahlt die Krankenkasse?

3 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 26. Oktober 2026

Im Bild: Waldhotel Health & Medical Excellence

Ein paar Tage für die Gesundheit, und vielleicht zahlt die Krankenkasse mit? In der Schweiz kommt es stark darauf an, welche Versicherung du hast und welche Art von Aufenthalt. Hier bekommst du einen verständlichen Überblick. Er ersetzt keine Beratung durch deine Krankenkasse.

Auf einen Blick
  • Die Grundversicherung beteiligt sich nur an ärztlich verordneten Badekuren, und das mit einem kleinen Beitrag pro Tag.
  • Erholungs- und Präventionsaufenthalte zahlt sie nicht. Hier können Zusatzversicherungen helfen.
  • Private Gesundheitsferien zahlst du in der Regel selbst, dafür wählst du Haus und Programm frei.

Was die Grundversicherung zahlt

Die obligatorische Grundversicherung leistet bei einer ärztlich verordneten Badekur einen Beitrag von 10 Franken pro Tag, für höchstens 21 Tage im Jahr, und zwar in einem anerkannten Heilbad. Ärztliche Behandlungen und verordnete Therapien rechnet sie wie üblich ab, mit Franchise und Selbstbehalt.

Reine Erholung, Wellness oder Prävention im Hotel gehören nicht zu ihren Leistungen.

Wann Zusatzversicherungen helfen

Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an Kur- oder Erholungsaufenthalten, manche auch an Präventionsangeboten. Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich.

  • Braucht es eine ärztliche Verordnung?
  • Muss das Haus auf einer anerkannten Liste stehen?
  • Wie hoch ist der Beitrag pro Tag und wie viele Tage im Jahr?
  • Muss der Aufenthalt vorher bewilligt werden?
Zuerst die Police lesen, dann buchen: So weisst du, was du selbst trägst.

Private Gesundheitsferien

Ein Aufenthalt in einem Gesundheitshotel wie den Häusern auf Luxly ist in der Regel privat. Dafür bestimmst du selbst, wann, wo und wie lange. Check-ups mit Übernachtung, Fasten- oder Mayr-Wochen zahlst du meist selbst, einzelne ärztliche Leistungen können je nach Versicherung erstattet werden.

Steuern

Krankheitskosten, die du selbst trägst, kannst du bei der direkten Bundessteuer abziehen, soweit sie fünf Prozent deines Nettoeinkommens übersteigen. Eine ärztlich verordnete Kur kann dazugehören, reine Erholung nicht. Die Kantone haben eigene Regeln. Frag im Zweifel bei der Steuerverwaltung nach.

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Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Check-up im Hotel?

Die Grundversicherung in der Regel nicht. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an Vorsorgeuntersuchungen. Frag vor der Buchung nach.

Was ist der Unterschied zwischen Badekur und Erholungskur?

Eine Badekur ist ärztlich verordnet und findet in einem anerkannten Heilbad statt. Eine Erholungskur dient vor allem der Erholung und wird von der Grundversicherung nicht bezahlt.

Brauche ich für Zusatzleistungen eine Verordnung?

Oft ja. Viele Zusatzversicherungen verlangen ein ärztliches Zeugnis und eine Bewilligung vor dem Aufenthalt.

Luxly bietet keine medizinische Beratung. Ob ein Programm für dich passt, klärst du mit dem Ärzteteam des Hauses oder deiner Ärztin bzw. deinem Arzt.

Noch unsicher, welches Haus zu dir passt?

Erzähl dem Luxly Concierge, was du suchst. Er antwortet ehrlich, auch wenn das heißt: kein Haus passt.

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